Alarmanlagen und Sicherheitstüren Link zur Förderung

Das Land fördert aus Mitteln der Wohnbauförderung den elektronischen Schutz („Alarmanlagen“) bei Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen, sowie den Einbau einer Sicherheitstüre bei Wohnungen.

Nachweis der Ausführung durch eine konzessionierte Firma

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2005
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,55 Mio. Euro

Referenznummer

1028992