Wohnbeihilfe Link zur Förderung

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes für Mieter*innen von Mietobjekten mit unzumutbarer Belastung durch den Wohnungsaufwand. Die Förderung soll den Sozial- und Einkommensschwächeren die Möglichkeit geben, ihren Wohnbedarf zu decken. Die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit soll dadurch gewährleistet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
+43 57 600 1060
post.a9-skf(at)bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/wohnen/wohnbeihilfe-1/

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2022 für die Gewährung von Wohnbeihilfen; Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetzes 2018 – Bgld. WFG 2018, LGBl. Nr. 60/2018; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028984