NÖ Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe
Niederösterreich
Ein Zuschuss zum Aufwand für das Wohnen in NÖ kann EigentümerInnen, MieterInnen oder Nutzungsberechtigten einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung), eines geförderten Eigenheimes oder eines geförderten Wohnheimes zuerkannt werden, wenn dies der Hauptwohnsitz ist und nach den Voraussetzungen der NÖ Wohnbauförderung bereits gefördert wurde.