Salzburger Grundversorgung für Erwachsene und Familien - Unterbringung in organisierten Quartieren Link zur Förderung kopieren

Unterbringung und Verpflegung in Asylquartieren (organisierten Unterkünften).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt tagsatzfinanziert auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung an den Leistungserbringer (Betreiber von Quartieren).

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 Z 1, 2, 3 und 9 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028935