Salzburger Grundversorgung Freizeitaktivitäten

Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufs für Personen, die in einem Asylquartier leben. Dazu gehört die Finanzierung von Deutschkursen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
soziales@salzburg.gv.at

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt an den die Deutschkurse durchführenden Träger.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 Z 10 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028901