Salzburger Grundversorgung Freizeitaktivitäten Link zur Förderung

Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufs für Personen, die in einem Asylquartier leben. Dazu gehört die Finanzierung von Deutschkursen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt an den die Deutschkurse durchführenden Träger.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 Z 10 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028901