Durchführung von Erhaltungsarbeiten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss
Wien
Die Förderung wird für Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) gewährt, die an jenen allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführt werden, die nicht der thermischen Gebäudehülle zuzuordnen sind. Darunter fallen folgende Maßnahmen: Maßnahmen zur Abwendung einer Gesundheitsgefährdung für die BewohnerInnen Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden, der gemeinsamen Benützung dienenden Anlagen Installation von öffentlich-rechtlichen vorgeschriebenen Einrichtungen bzw. Vorrichtungen zur Senkung oder individuellen Feststellung des Energieverbrauches Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen Behebung ernster Schäden des Hauses, auch in bewohnten Wohnungen Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches, sofern wirtschaftlich vertretbar ein geringer Anteil an Verbesserungsarbeiten (max. 10% der Baukosten der Erhaltungsarbeiten)