Die Förderung von Fassadenbegrünungen im Straßenraum kann gewährt werden, wenn
- die zu begrünende Fassade straßenseitig liegt.
- die Begrünungsanlage (Pflanzflächen, Tröge, Rankhilfen, Kletterpflanze etc.) mit wesentlichen Elementen ins öffentliche Gut ragt.
- für die Liegenschaft in den letzten 15 Jahren keine Förderung für eine straßenseitige Fassadenbegrünung in Anspruch genommen wurde.
- Die Fassadenbegrünung muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
- Der*die Fördernehmer*in ist kein öffentlicher Rechtsträger (zum Beispiel Bund, Stadt Wien).
Die Förderung von Fassadenbegrünung am Privatgrundstück kann gewährt werden, wenn
- die Liegenschaft im Bauland - mit Ausnahme von Gartensiedlungsgebieten (GS) und Wohngebieten in der Bauklasse 1 - oder die Liegenschaft im Strukturgebiet (StrG) oder in einer Struktureinheit (StrE) liegt.
- für die Liegenschaft in den letzten 15 Jahren keine Förderung für eine Fassadenbegrünung auf Privatgrundstück in Anspruch genommen wurde.
- Die Fassadenbegrünung muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
- Der*die Fördernehmer*in ist kein öffentlicher Rechtsträger (zum Beispiel Bund, Stadt Wien).
Voraussetzungen unter diesem Link.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Förderung der Fassadenbegrünung in Wien