Salzburger Grundversorgung - Bestattung Link zur Förderung

Kostenübernahme eines einfachen Begräbnisses oder eines Rückführungsbetrages in derselben Höhe für Personen, die die Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung erfüllen und für die Kosten nicht anderweitig vorgesorgt wurde oder die Kosten nicht von Dritten getragen werden.

Generell besteht die Möglichkeit der Kostenrückerstattung gem. § 11 Salzburger Grundversorgungsgesetz.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 Z 11 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028844