Frauenbildungsfonds Link zur Förderung kopieren

Teilweise Übernahme von Ausbildungskosten, wenn diese von keiner anderen Stelle förderbar sind und die Richtlinien erfüllt sind. Die Ausbildung muss eine zukünftige Existenzsicherung zum Ziel haben. Ausbildungen bei denen davon auszugehen ist, dass sie die Existenz in Zukunft nicht absichern, werden nicht gefördert.  Die Förderung richtet sich ausschließlich an Frauen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt am Wörthersee
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-13

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Absolvierung der Ausbildung ist nachzuweisen (Abschlusszeugnis, Einzahlungsbestätigung).

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Richtlinien zum Frauenbildungsfonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028828

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