Frauenbildungsfonds Link zur Förderung

Teilweise Übernahme von Ausbildungskosten, wenn diese von keiner anderen Stelle förderbar sind und die Richtlinien erfüllt sind. Die Ausbildung muss eine zukünftige Existenzsicherung zum Ziel haben. Ausbildungen bei denen davon auszugehen ist, dass sie die Existenz in Zukunft nicht absichern, werden nicht gefördert.  Die Förderung richtet sich ausschließlich an Frauen.

Die Absolvierung der Ausbildung ist nachzuweisen (Abschlusszeugnis, Einzahlungsbestätigung).

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Richtlinien zum Frauenbildungsfonds und der Allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028828