Salzburger Familienhilfe bei Drillingsgeburten Link zur Förderung

Zur Unterstützung von Eltern bzw. AlleinerzieherInnen kann nach der Geburt von Drillingen eine Familienhilfe für die Dauer von maximal 1,5 Jahren eingesetzt werden.

Je nach Einkommenshöhe ist seitens der Familie eine Eigenleistung zu erbringen.

Rechtsgrundlage

§ 11 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028802