Fahrtkostenzuschuss (Arbeitnehmerförderung) Link zur Förderung kopieren

Die Förderung soll ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland unterstützen, die täglich unter erschwerten Bedingungen die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort zurücklegen müssen, sowie ArbeitnehmerInnen, denen aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen der Wegstrecke nicht täglich zugemutet werden kann und Lehrlingen, die die Wegstrecke nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Arbeitnehmerförderung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die jährliche maximale Förderung beträgt 850 Euro.

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl.Nr. 36/1987, Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028786

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