Fahrtkostenzuschuss (Arbeitnehmerförderung) Link zur Förderung

Die Förderung soll ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland unterstützen, die täglich unter erschwerten Bedingungen die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort zurücklegen müssen, sowie ArbeitnehmerInnen, denen aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen der Wegstrecke nicht täglich zugemutet werden kann und Lehrlingen, die die Wegstrecke nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Arbeitnehmerförderung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/

Die jährliche maximale Förderung beträgt 850 Euro.

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl.Nr. 36/1987, Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028786