Arbeitnehmerförderung - Fahrtkostenzuschuss Link zur Förderung

Die Förderung soll ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland unterstützen, die täglich unter erschwerten Bedingungen die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort zurücklegen müssen, sowie ArbeitnehmerInnen, denen aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen der Wegstrecke nicht täglich zugemutet werden kann und Lehrlingen, die die Wegstrecke nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können.

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl.Nr. 36/1987, Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1028786