Qualifikationsförderung (Arbeitnehmerförderung) Link zur Förderung

Die Qualifikationsförderung ist eine Förderung des Landes im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes. Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und entstehende Nachteile auszugleichen sowie die Mobilität der Arbeitnehmer*innen in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen. Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer*innen ausgeglichen oder vermieden werden sollen. Konkret dient die Qualifikationsförderung der arbeitsmarktpolitisch zielführenden Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus (Beschäftigte unabhängig vom Umfang der Beschäftigung, Arbeitslose und Arbeitsuchende, Zivil- und Präsenzdiener, freie Dienstnehmer*innen sowie Männer und Frauen in Karenz).

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

Amt der Burgenländischen Landesregierung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

  • 50 % der Kosten (max. 1.700 Euro)
  • 60 % der Kosten bei Lehrabschlussprüfungen
  • 75 % der Kosten (max. 2.300 Euro) bei Qualifikationsmaßnahmen von Personen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung oder Pflege pflegebedürftiger Angehöriger wieder ins Berufsleben eintreten wollen
  • 75 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für Berufsreifeprüfungen, Studienberechtigungsprüfungen, Meisterprüfungen und Werkmeisterprüfungen
  • 100 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für Qualifikationsmaßnahmen in Pflegeberufen und sonstigen Zukunftsberufen mit generellem Bedarf
  • 100 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für alle genannten Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende, die den Verlust ihres letzten Dienstverhältnisses zwischen Anfang März und Ende Dezember 2020 belegen können

    Zuschüsse für Kosten für Kursunterlagen bzw. für Verkehrstickets öffentlicher Verkehrsmittel vom Hauptwohnsitz oder des Arbeitsplatzes zur Qualifikationsmaßnahme bzw. retour werden in gleicher Höhe wie oben gewährt. Diese Kosten unterliegen jedoch nicht der maximalen Fördersumme.

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher einmalig im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl.Nr. 36/1987, Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes; Richtlinie 2022 für die Gewährung von Wohnbeihilfen; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028778