Arbeitnehmerförderung - Qualifikationsförderung Link zur Förderung

Die Förderung umfasst Zuschüsse für die berufsorientierte Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen sowie Arbeitslosen, Arbeitsuchenden, Lehrlingen, Zivil- und Präsenzdienern.

Die Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind. Speziell gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen von Personen nach Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung sowie Lehre mit Matura.

Die Förderung erfolgt in Nachhinein, bei mehrsemestrigen Kursen in Teilbeträgen pro Semester.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBL.Nr. 36/1987; Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1028778