Hilfe in besonderen Lebenslagen Link zur Förderung kopieren

Die Förderung umfasst die Gewährung von einmaligen, nicht-rückzahlbaren Zuschüssen (Aushilfen) für in finanzielle Not geratene Familien oder Einzelpersonen.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5/2000 i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028745