Arbeitnehmerförderung - Generelle Förderungsmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Förderung der Errichtung und des Betriebes von Lehrwerkstätten, Lehrlingsheimen und Internaten; Förderung von Ausbildungsstätten, die auch für die zwischen- bzw. überbetriebliche Ausbildung genutzt werden können; Förderung von Einrichtungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisation, die Maßnahmen zum Zweck der beruflichen Schulung, Umschulung und Weiterbildung durchführen; Förderung von Einrichtungen, die Wohnstätten für Arbeitnehmer betreiben.

Das Ausmaß genereller Förderungen wird nach Begutachtung durch den Arbeitnehmerförderungsbeirat von der Landesregierung festgelegt.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBL.Nr. 36/1987 Arbeitnehmerförderungsrichtlinen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028661