Arbeitnehmerförderung - Generelle Förderungsmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Förderung der Errichtung und des Betriebes von Lehrwerkstätten, Lehrlingsheimen und Internaten; Förderung von Ausbildungsstätten, die auch für die zwischen- bzw. überbetriebliche Ausbildung genutzt werden können; Förderung von Einrichtungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisation, die Maßnahmen zum Zweck der beruflichen Schulung, Umschulung und Weiterbildung durchführen; Förderung von Einrichtungen, die Wohnstätten für Arbeitnehmer betreiben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Arbeitnehmerförderung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at

Das Ausmaß genereller Förderungen wird nach Begutachtung durch den Arbeitnehmerförderungsbeirat von der Landesregierung festgelegt. Förderungszuschüsse können nur in einem solchen Ausmaß gewährt werden, dass die Gesamtförderung aus allen in Anspruch genommenen
Förderungsmöglichkeiten höchstens 75 % der anrechenbaren Kosten beträgt.

Die anrechenbaren Kosten müssen bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres der jeweiligen Förderperiode nach Antragstellung mittels saldierten Originalrechnungen über die Investitionskosten belegt werden.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBL.Nr. 36/1987, Richtlinie für die Gewährung von Arbeitnehmer*innenförderungen gemäß dem Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl. Nr. 36/1987 idgF und dem Burgenländischen Fördergesetz, LGBl. Nr. 9/2024 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028661

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