Unterstützungsleistungen an erkrankte oder verunglückte Feuerwehrleute Link zur Förderung kopieren

Infolge dienstlicher Leistungen erkrankte oder bei dienstlichen Leistungen verunglückte Mitglieder der Feuerwehren oder Organe und Hilfsorgane des Landes-Feuerwehrverbandes sowie deren Hinterbliebene können Unterstützung erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Oberösterreich
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Rechtsgrundlage

Oö. Feuerwehrgesetz i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Referenznummer

1028646