Allgemeine Sozialhilfe - Frauenhäuser Link zur Förderung

Sicherstellung von Einrichtungen, die Personen unterstützen (hilfesuchende Frauen und deren Kinder), die von Gewalt durch Angehörige betroffen sind.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.09.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Kosten und Zahlungen gemäß Leistungsvertrag.

  • Statistik
  • Jahresbericht
  • Jahresabschluss (Einnahmen/Ausgabenrechnung), teilweise Prüfung von Originalrechnungen und Original-Zahlungsbelägen, tlw. Vor-Ort-Kontrollen

Rechtsgrundlage

§§ 6, 12 24, Oö. Mindestsicherungsgesetz - Oö. BMSG (LGBl. Nr. 74/2011 idF. LGBl. Nr.18/2013); §§ 59, 60 OÖ. Sozialhilfegesetz i.d.g.F. (Oö. SHG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1028596