Förderungsbeiträge der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste
Steiermark
Es werden geleistete Stunden gemäß einer Normkostenfinanzierung für Gesundheitsdienste (Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern-/pfleger, Pflegehilfen) und Heimhilfen anteilsmäßig gefördert. Förderungsnehmer sind Non Profit-Organisationen, welche die Förderungsrichtlinien des Landes einhalten und Verträge mit den Gemeinden abschließen. Sie stellen dem Pflege- und Betreuungsbedürftigen Dienste durch diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger, Pflegehilfen, Altenhilfen und/oder Heimhilfen zur Verfügung.