Förderung für die Falltierentsorgung Link zur Förderung kopieren

Förderung der Falltierentsorgung durch die Steirische Tierkörperverwertung zur BSE-Vorsorge. Es handelt sich dabei um eine (indirekte finanzielle) Unterstützung der betroffenen Landwirte.
Auszahlungen erfolgen direkt an die Steirische Tierkörperverwertung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Wissenschaft und Gesundheit
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837975/DE/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

keine Kosten

Rechtsgrundlage

Rechtsvorschriften der Europäischen Union zur Bekämpfung der BSE (z. B. Entscheidung 2000/418/EG, Entscheidung 2000/764EG, Entscheidung 2000/766/EG, Verordnung EG Nr. 999/2001); Katastrophenfondsgesetz (BGBl. I Nr. 143/2000, BGBl II Nr. 60/2001) Tiermaterialiengesetz, BGBl. I Nr. 141/2003, erlassene Tiermaterialienverordnung 2004, LGBl. Nr. 36/2004; Verordnung (EG) Nr. 1857/2006, Artikel 16
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028489