Förderungen aus der Tierseuchenkasse Link zur Förderung kopieren

Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe für Verluste an Rindern, für welche der Bundesschatz gem. TSG RGBl. Nr. 177/1909 ifgF. keine oder nicht die volle Entschädigung leistet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Wissenschaft und Gesundheit
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837975/DE/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Tierseuchengesetz (TSG), Tierseuchenkassengesetz, Tierseuchenkassen-Verordnung, Verordnung über die Durchführung d. TSK-Gesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028471