Fördermittel zur Suchtbehandlung und Suchtprävention in der Steiermark Link zur Förderung

Förderung von Maßnahmen der Sucht und Drogenhilfe und der Suchtprävention. Diese umfassen den Bereich der legalen und illegalen Suchtmittel, sowie der substanz-ungebundenen Süchte (Verhaltenssüchte wie Spielsucht, Kaufsucht, Arbeitssucht, etc.). Zu den Angeboten der Sucht und Drogenhilfe zählen Maßnahmen in den Handlungsfeldern Prävention, Früherkennung und Frühintervention, Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe (niederschwellige Maßnahmen; Streetwork etc.), ambulante und stationäre, medizinisch-therapeutische Angebote und Behandlung, postakute Behandlungen sowie Gesundheits- und sozialintegrative Rehabilitationsmaßnahmen (Recidivprohylaxe).

Die Förderung wird dem Verein überwiesen der Präventions- Begleitungs- Beratungs- Behandlungs- und Therapieleistungen an Menschen mit Suchtproblematik, Abhängigkeit (und Angehörigen) erbringt. Weiters ist auch ein Teil der Förderung als BASIS Förderung im Sinne der notwendigen Logistik zu verstehen.

Rechtsgrundlage

§§ 15 und 16 Suchtmittelgesetz (SMG); Landtagsbeschluss Nr. 319 und Nr. 320 vom 13.12.2011 in dem das Suchtkonzept „Die neue steirische Suchtpolitik“, beschlossen wurde; und weiters die Landtagsbeschlüsse Nr. 1174 und Nr. 1175 vom 16.9.2008.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028455