Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderung von Maßnahmen der Sucht und Drogenhilfe und der Suchtprävention. Diese umfassen den Bereich der legalen und illegalen Suchtmittel, sowie der substanz-ungebundenen Süchte (Verhaltenssüchte wie Spielsucht, Kaufsucht, Arbeitssucht, etc.). Zu den Angeboten der Sucht und Drogenhilfe zählen Maßnahmen in den Handlungsfeldern Prävention, Früherkennung und Frühintervention, Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe (niederschwellige Maßnahmen; Streetwork etc.), ambulante und stationäre, medizinisch-therapeutische Angebote und Behandlung, postakute Behandlungen sowie Gesundheits- und sozialintegrative Rehabilitationsmaßnahmen (Recidivprohylaxe).
Die Förderung wird dem Verein überwiesen der Präventions- Begleitungs- Beratungs- Behandlungs- und Therapieleistungen an Menschen mit Suchtproblematik, Abhängigkeit (und Angehörigen) erbringt. Weiters ist auch ein Teil der Förderung als BASIS Förderung im Sinne der notwendigen Logistik zu verstehen.