Versorgung mit Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Gefördert werden Kostenzuschüsse zu Heilbehelfen, Heilmitteln und Hilfsmitteln als Ausgleich einer körperlichen (und psychischen) Beeinträchtigung z.B. Zahnprothesen, Rollstühle, Mieder, Körperersatzstücke, Prothesen etc.

Förderadressat: Personenkreis gemäß § 4 K-MSG (Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. tatsächlicher Aufenthalt und Berechtigung), insbesondere bei stationär untergebrachten Personen (Alters- und Pflegeheime, Einrichtungen im Bereich psychosoziale Angelegenheiten)

Keine Gebühren und keine weiteren Kosten.

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 4 lit. c Kärntner Mindestsicherungsgesetz - K-MSG, LGBl. 15/2007, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1028380