Hilfsmittelpool für Schüler:innen Link zur Förderung kopieren

  • Gemäß § 15 Abs. 1 lit. g Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) wird die Anschaffung von Hilfsmitteln für schulpflichtige Kinder und Jugendliche gefördert.
  • Die benötigten Hilfsmittel werden über einen Träger angekauft und bedarfsgerecht zugewiesen ("Hilfsmittelpool").
  • Die Hilfsmittel unterstützen schulpflichtige Kinder- und Jugendliche im Unterricht und verbleiben im Eigentum des Landes Kärnten.  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
05053614504
abt4.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L73

https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L73

Die Anweisung des Rechnungsbetrags über das angeschaffte Hilfsmittel erfolgt durch das Land direkt an die Lieferfirma. Der Träger erhält für die Abwicklung eine Personalkostenförderung.  

Rechnungskontrolle.

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs. 1 lit. g Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG LGBl. 8/2010 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Referenznummer

1028380

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