Maßnahmen und Programme der Suchtprävention Link zur Förderung kopieren

Die Förderung richtet sich an Experten und gemeinnützige Organisationen, die über fachliche Expertise im Zusammenhang mit Suchterkrankungen verfügen und eine der folgenden Leistungen anbieten können:

  • suchtpräventive Angebote und Programme in Kindergärten, Schulen, jugendrelevanten Einrichtungen sowie Gemeinden
  • Beratung von Angehörigen pädagogischer Berufe in suchtspezifischen Angelegenheiten
  • MultiplikatorInnenschulungen
  • Einzel- und Gruppenbetreuung von suchtgefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Information, Aufklärung Wissensvermittlung über Risiken und Konsequenzen des Suchtmittelkonsums

Das Angebot ist für Betroffene und deren Angehörige kostenlos; Angehörige von Berufsgruppen, die mit Betroffenen arbeiten (z. B. PädagogInnen) erhalten die Unterstützung in suchtspezifischen Angelegenheiten ebenfalls kostenlos.

  • Lückenlose Dokumentation der erbrachten Leistungen
  • regelmäßige Teilnahme am fachlichen Austausch gemäß Kooperationsvereinbarung
  • Berichtslegung

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung (Allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln); allgemeine Rechtsgrundlage: Gesundheitsförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 51/1998 idgF; Suchtmittelgesetz, BGBl. I Nr. 112/1997 idgF; Vertragliche Vereinbarungen mit Leistungsbeauftragten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028331