Salzburger Grundversorgung - Verwaltungsleistungen Link zur Förderung

Auszahlung von Geldleistungen für gewisse Bedarfe wie Bekleidung, Schulbedarf für Schüler, Taschengeld für Quartierbewohner, Verpflegungsgeld für privat Wohnende sowie die Übernahme der Transportkosten im Falle von behördlichen Ladungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung an den Leistungserbringer (Privatorganisation). Die Auszahlungen werden im Auftrag des Landes durchgeführt und verrechnet.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs 2 iVm § 6 Abs 1 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028224