Freie Wohlfahrt - Seniorenerholungs- oder Kurzuschüsse Link zur Förderung kopieren

Die Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich gewährt SeniorInnen (PensionistInnen) mit geringem Einkommen zu den Kosten eines Erholungs- und Kuraufenthaltes in Österreich und im EU-Raum sowie in Ländern die an Österreich angrenzen einen Zuschuss.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Höhe des Zuschusses: Im Regelfall die Hälfte der Gesamtkosten, jedoch mindestens 60 Euro und höchstens 90 Euro pro Person und Woche.

  • Prüfung der Einkommensverhältnisse
  • Aufenthaltsbestätigung
  • Originalrechnungen und Original-Einzahlungsbelege

Rechtsgrundlage

Oö. Sozialhilfegesetz i.d.g.F. (Oö. SHG), Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ (Beschluss der Landesregierung v. 10.12.2007 Fin-010104/187)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028208