Freie Wohlfahrt - Heizkostenzuschuss Link zur Förderung kopieren

Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Höhe des Heizkostenzuschusses wird jährlich durch die Oberösterreichische Landesregierung festgelegt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über die Wohnsitzgemeinde.

Prüfung des Hauptwohnsitzes, Haushaltsgemeinschaft und Einkommensverhältnisse (Haushaltseinkommen) - erfolgt durch die Wohnsitzgemeinde.

Rechtsgrundlage

§§ 1, 9, 13, 30 Oö. Sozialhilfegesetz i.d.g.F. (Oö. SHG), Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oö. (Beschluss der Landesregierung v. 10.12.2007 Fin-010104/187)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028174