Basis- und Projektförderung für "Frauenpolitische Maßnahmen" Link zur Förderung kopieren

Basisförderungen und/oder Projektförderungen von Frauenberatungsstellen und anderen Einrichtungen bzw. natürlichen Personen, die frauenspezifische Projekte anbieten und durchführen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt am Wörthersee
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-13

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die widmungsgemäße Verwendung ist in Form von Originalbelegen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen durch das Referat für Frauen und Gleichstellung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028166

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.