Grundversorgung - Geldleistungen, Wien Link zur Förderung

Hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Wien erhalten Unterstützung in Form von Geldleistungen für Verpflegung, Taschengeld in organisierten Unterkünften, Wohnen in privaten Unterkünften, Schulbedarf, Bekleidung und Begräbniskosten. Die Höhe der Geldleistung richtet sich nach den Kostenhöchstsätzen gemäß der Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: bzGVS@fsw.at
https://www.fsw.at

Keine Antragskosten;

Leistungskontrolle: 

  • Regelmäßige Abfrage der Einkommensdaten und vom Vorhandensein von  Vermögenswerten wie beispielsweise Auto des hilfs- und schutzbedürftigen Fremden;
  • Überprüfung der ZMR-Meldungen vor Ort;

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Wien (Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG), sowie Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gem. Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere auch rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028158