Grundversorgung - Sachleistungen, Wien Link zur Förderung kopieren

Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Wien in Form von Sachleistungen umfasst die Zurverfügungstellung von Wohnplätzen in organisierten Unterkünften inklusive der notwendigen Betreuung und Verpflegung sowie von Pflegeplätzen bei Bedarf. Weiters können Betroffene auch Beratungsleistungen durch die Träger in Anspruch nehmen. Der Beitrag für die Krankenversicherung wird ebenfalls von der Grundversorgung finanziert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: bzGVS@fsw.at
https://www.fsw.at

Keine Antragskosten;

Leistungskontrolle:

  • regelmäßige Abfrage der Einkommensdaten und vom Vorhandensein von  Vermögenswerten wie beispielsweise Auto des hilfs- und schutzbedürftigen Fremden;
  • Überprüfung der organisierten Unterkunft auf Einhaltung der Mindeststandards betreffend die Unterbringung in der Grundversorgung in Österreich vom 24.9.2014;
  • Anlassbezogene Vor-Ort-Kontrollen;

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Wien (Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG), sowie Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gem. Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere auch rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028141