Taschengeld in Wohn- und Pflegeheimen Link zur Förderung kopieren

Der Fonds Soziales Wien leistet einen Zuschuss zu den im Rahmen der Pflege und Betreuung anfallenden Kosten. Die betreuten Personen haben eine Eigenleistung zu erbringen, wobei ihnen jedoch immer ein Geldbetrag zur eigenen Verfügung verbleibt. Ist das monatlich verbleibende Taschengeld geringer als der mit Verordnung der Landesregierung festgelegte Betrag, so leistet der FSW eine Aufzahlung auf diese Summe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Bei der Prüfung des Anspruches auf diese Leistung ist eine Überprüfung des Bezuges von Leistungen der Pflege und Betreuung, Mindestsicherung, Bundespflegegeld, Pension sowie sonstige Einkommen notwendig.

Rechtsgrundlage

Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (WMG-VO); Allgemeine Förderrichtlinien.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028117