Soziale Dienste - Freizeitfahrdienste Link zur Förderung

Der Freizeitfahrdienst ist eine Leistung nach dem Oberösterreichischen Sozialhilfegesetz (Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) und wird in den Städten mit eigenem Statut (Linz/Steyr/Wels) und deren Umgebung angeboten. In Oberösterreich sind der Arbeiter-Samariterbund (Linz) sowie die Bezirksstellen des Roten Kreuzes in Steyr und Wels mit der Durchführung dieses Fahrdienstes beauftragt.

Prinzipiell ist jedes Fahrziel möglich. Der Freizeitfahrdienst soll Behördenwege, Arztbesuche und Besorgungen ermöglichen bzw. erleichtern. Auch für Ausflugsfahrten kann diese Leistung in Anspruch genommen werden. Der Fahrtkostenbetrag für KundInnen wird von der Anbieterorganisation eingehoben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abt. Soziales
Bahnhofplatz 1
0732/772015221
so.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/

  • Leistungsbericht
  • Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungmittel erfolgt durch  Prüfung der Rechnungsabschlüsse (Kostenstellenrechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Jahresabschlüsse, Bilanz)

Rechtsgrundlage

Oö. Sozialhilfegesetz i.d.g.F. ; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oö. (Beschluss der Landesregierung v. 10.12.2007 Fin-010104/187)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028000