Hilfe in besonderen Lebenslagen, Niederösterreich
Niederösterreich
Hilfe in besonderen Lebenslagen wird durch folgende zwei Leistungen erbracht. •Die „Hilfe zur Schaffung und Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage“ umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, für Personen, die keine geeignete wirtschaftliche Lebensgrundlage haben, eine solche zu schaffen oder die bereits bestehende abzusichern. Die Hilfe erfolgt durch Gewährung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe. •Die „Hilfe für Familien und alte Menschen“ dient zur Weiterführung des Haushaltes, der Erhaltung eines geordneten Familienlebens und der sozialen Eingliederung von Familien. Die Hilfe erfolgt in Form der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe. Im Rahmen dieser Leistung erhalten Personen, die innerhalb der Heizperiode (November bis März), Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen, automatisch mit ihrer monatlichen Leistung den jährlich von der NÖ Landesregierung beschlossenen Heizkostenzuschuss. Ein sonstiger Gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und der Hilfe in besonderen Lebenslagen ist ausgeschlossen.