Voraussetzung ist, dass die Organisation als Leistungsverpflichtete Leistungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe erbringt und sie über eine rechtskräftige Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Einrichtung nach dem TJWG 2002 bzw. TKJHG verfügt. Voraussetzung ist weiter, dass die Aufwendungen nicht im Leistungsentgelt abgedeckt sind. Die Förderung wird über Antrag der Organisation gewährt.
Bitte legen Sie einen Kostenvoranschlag sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Druckwerks einschließlich der Auflagezahl vor.