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Gefördert werden Fortbildungsveranstaltungen, die MitarbeiterInnen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Anspruch nehmen.
Es ist für die Leistungskontrolle eine Endabrechnung einschließlich der Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigungen über die Förderhöhe vorzulegen.