Aufwendungen für die Schiedskommission Link zur Förderung

Die Landesregierung hat eine Schiedskommission für die Patienten der öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten zu bestellen. Die Schiedskommission hat bei Patienten- und Klientenschäden auf eine außergerichtliche Einigung hinzuwirken und Lösungsvorschläge dafür zu erstatten.

Fallbezogene Fixbeträge

Rechtsgrundlage

Patienten und Klientenschutzgesetz § 7

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

0,01 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1027754