Aufwendungen für die Schiedskommission

Die Landesregierung hat eine Schiedskommission für die Patienten der öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten zu bestellen. Die Schiedskommission hat bei Patienten- und Klientenschäden auf eine außergerichtliche Einigung hinzuwirken und Lösungsvorschläge dafür zu erstatten.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.03.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Fallbezogene Fixbeträge

Rechtsgrundlage

Patienten und Klientenschutzgesetz § 7

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0.01 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1027754