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Förderung von Schüler- und Studentenheimen
Förderung von Schüler- und Studentenheimen
Link zur Förderung
Gefördert werden Schüler- und Studentenheime, welche durch einen Subventionsantrag Förderungen für die Instandhaltung von Heimen erhalten. Dadurch werden die Heimbeiträge für Schüler und Studenten verringert. Förderadressat: Heimträger
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Einbringen der Widmungserklärung
Rechtsgrundlage
Ermessensentscheidung (Allgemeine Richtlinien für Förderung aus Landesmitteln)
Leistungsart
Förderungen - Direkte Förderungen
Referenznummer
1027747
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Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung. Zweck der Förderung ist die Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu den anrechenbaren Investitionskosten.
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Laufende Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen der alpinen Infrastruktur (insbesondere Schutzhütten und Wege).
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