Aufwendungen für die Patientenanwaltschaft Link zur Förderung kopieren

Die Landesregierung hat mit Vertrag eine gemeinnützige Einrichtung mit der Ausübung der Funktion einer Patientenanwaltschaft für die Patienten der Krankenanstalten und Klienten der Pflegeheime zu betrauen. Die Patientenanwaltschaft hat die Aufgabe,

a) Patienten und Klienten sowie deren Vertrauenspersonen zu beraten und ihnen Auskünfte zu erteilen,

b) Beschwerden über die Unterbringung, die Versorgung, die Betreuung und die Heilbehandlung zu bearbeiten,

c) Patienten und Klienten vor der Schiedskommission zu unterstützen,

d) Entschädigungen für Patientenschäden zuzuerkennen.

Die Rechte und Interessen von Patienten und Klienten sollen durch Förderung von Personal- und Betriebskosten des Patientenanwaltes gewahrt werden.  

vierteljährliche Akontozahlungen und Endabrechnung nach Vorlage

Jahresabschluss

Rechtsgrundlage

Patienten und Klientenschutzgesetz §6

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Referenznummer

1027739