Ein Zuschuss zum Elternbeitrag für Schulkinder kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
- das Gesamt-Netto-Einkommen darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen
- das Schulkind und zumindest eine obsorgeberechtigte Person müssen ihren Wohnsitz in Wien haben
- die Einrichtung verfügt über eine gesetzliche Bewilligung nach dem Wiener Kindergartengesetz
- Für die Fördergewährung muss eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen werden. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinie "Förderung für den Zuschuss zu Essens- und Betreuungsbeiträgen in privaten Horten" voraus: Förderrichtlinie
Die Grundlage für die Bemessung der zu bezuschussenden Elternbeiträge ist das Gesamt-Netto-Einkommen der Obsorgeberechtigten. Der Zuschuss ist mit 30. Juni, dem Ende des Schuljahres, befristet. Ein Zuschuss für die Sommermonate (Juli und August) muss gesondert beantragt werden.
Für die Beantragung wird folgendes benötigt:
- das ausgefüllte Antragsformular "Antrag auf Ermäßigung oder Zuschuss zum Elternbeitrag für die Tagesbetreuung von Schulkindern"
- Bestätigung des privaten Hortes beziehungsweise der Tageseltern beziehungsweise der Kindergruppen (Formular Stadt Wien - Kindergärten) bezüglich des Besuchs und der anfallenden Kosten (erhältlich am jeweiligen Standort)
- Identitätsnachweis der beantragenden Person*en (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
- vollständige Einkommensunterlagen der obsorgeberechtigten Person*en
Für eine Verlängerung des Zuschusses müssen immer die aktuellen Einkommensnachweise an die zuständige Servicestelle übermittelt werden. Wenn keine Einkommensnachweise vorgelegt werden oder eine Überprüfung ergibt, dass aufgrund des Gesamt-Netto-Einkommens kein Zuschuss geleistet werden kann, ist der volle Beitrag zu entrichten. Jede Änderung des Gesamt-Netto-Einkommens, speziell bei befristeten Bezügen (z.B.: Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld oder Notstandshilfe), sind unverzüglich in der zuständigen Servicestelle zu melden. Bei unrichtigen Angaben oder nicht gemeldeten Einkommensänderungen behält sich die Abteilung Stadt Wien – Kindergärten das Recht auf Rückforderung des Zuschusses vor.
Die zuständige Stelle für alle Anliegen im Zusammenhang mit dem „Zuschuss zum Elternbeitrag“ sind die Servicestellen der Stadt Wien – Kindergärten (MA 10).