Mobile Hospizteams, Niederösterreich Link zur Förderung kopieren

Das Land NÖ fördert mobile Hospizteams. Diese arbeiten eng mit anderen Fachdiensten in der palliativen Versorgung zusammen und bieten Palliativpatienten sowie deren Angehörigen mitmenschliche Begleitung und Beratung in der Zeit des Abschieds und der Trauer. Die mobilen Hospizteams bieten dazu folgende Leistungen an: Begleitung und Unterstützung von Patientinnen bzw. Patienten und Angehörigen zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus, einfaches „Dasein“ und Zusammensein mit den Kranken und den Angehörigen, Zeit haben für Gespräche, für Trost und Beistand, Raum schaffen für Gefühle wie Angst, Verlassenheit oder Traurigkeit, Entlastung von Angehörigen, damit diese die Möglichkeit haben auszuruhen, Zeit für sich zu finden, sich um die eigenen Bedürfnisse kümmern zu können und so selbst bei Kräften zu bleiben sowie Zusammenarbeit (mit Hausärzten, anderen sozialen Diensten, Spitälern).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.hospiz-noe.at/

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) prüft die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel. Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) prüft die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel.

Rechtsgrundlage

§ 45 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1027515