Warn- und Alarmsystem Link zur Förderung

Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Warn- und Alarmsystems Österreichs

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden und Katastrophenschutz, Unterabteilung Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und Zivildienst
Rosenegger Straße 20
9021 Klagenfurt am Wörthersee
+43(0)50536 13072
abt3.katastrophenschutz@ktn.gv.at
http://www.ktn.gv.at/katastrophenschutz

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Hauptreferat Katastrophenschutz und Krisenmanagement
A-7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
+43 (0)576002642
post.a8@bgld.gv.at

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesamtsdirektion
Paulustorgasse 4, 8010 Graz
+43 (0)316 877 4188
ladks-komtech@stmk.gv.at

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
+43 (0)732 772011451
katschutz@ooe.gv.at

Amt der Salzburger Landesregierung - Referat Äußere Sicherheit und Katastrophenschutz
Michael-Pacher-Straße 36 5020 Salzburg
+43 (0)66280 422037
kat-schutz@salzburg.gv.at

Amt der Vorarlberger Landesregierung
https://vorarlberg.at/

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
Langenlebarner Straße 106
3430 Tulln
+43(0)27429005 13191
post.ivw4@noel.gv.at

Land Tirol, Abteilung Einsatzorganisationen
Herrengasse 3, 6020 Innsbruck
+43 512 508 2697
einsatzorganisationen@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 3 Z. 4 lit. c des Katastrophenfondsgesetzes 1996 sowie BGBl. Nr. 87/1988

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,452 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ausbau des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und sinnvolle internationale Kooperation.

Referenznummer

1027507