Beiträge des Landes an den Landesfeuerwehrverband Link zur Förderung

Basisfinanzierung zur Abdeckung des Personal- und Verwaltungsaufwandes des Landesfeuerwehrverbandes, sowie die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

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Eine jährliche Aufstellung des Landesfeuerwehrverband über die Förderung der Beschaffung von Katastropheneinsatzgeräten wird dem BMF als Verwendungsnachweis weitergeleitet.

Rechtsgrundlage

Kärntner Landesfeuerwehrgesetz, LGBl.Nr. 48/90 Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1027317