Wohnbeihilfe Link zur Förderung

Mit der Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Menschen mit wenig Einkommen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. Es gibt Wohnbeihilfe für folgende Arten von Unterkünften:

  • Für private Mietwohnungen, Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnungen.
  • Für mit öffentlichen Geldern gebaute Eigentumswohnungen, wenn dafür Förderungskredite zurückbezahlt werden.
  • Für Wohnungen in Wohnheimen die von Organisationen betrieben werden, die vom Fonds Soziales Wien (FSW) anerkannt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wohnbeihilfenstelle
Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock
1190 Wien
01/4000-74880
wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/unterstuetzung/wohnbeihilfe-antrag.html

Auszahlung der Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe wird monatlich im Voraus ausbezahlt. Dafür sollten Sie ein Konto haben. Wenn Sie noch kein Konto haben, eröffnen Sie am besten eines.

Sie müssen das aber nicht machen. Wir können die Wohnbeihilfe auch in bar mit der Post anweisen.

Wenn Sie die Wohnbeihilfe nicht von der Post abholen, wird sie nach 2 Wochen an die Wohnbeihilfenstelle zurückgeschickt. Wenn Sie zum Beispiel länger als 2 Wochen im Krankenhaus, auf Kur oder auf Urlaub sind und die Wohnbeihilfe nicht abholen, überprüft die Wohnbeihilfenstelle, warum die Wohnbeihilfe nicht abgeholt wird. Weil diese Überprüfung Zeit braucht, kann es sein, dass die Wohnbeihilfe mehrere Monate nicht ausbezahlt wird.

Auszahlung an Mieter*innen von Gemeindewohnungen

Die Wohnbeihilfe für Mieter*innen von Gemeindewohnungen wird direkt an "Wiener Wohnen" überwiesen. Die Wohnbeihilfe wird vom Gesamtmietzins abgezogen. Sie bekommen die Vorschreibung für den niedrigeren Mietzins von Wiener Wohnen zugeschickt.

Auszahlung bei Mietrückstand

Wenn Sie Ihren Mietzins für frühere Monate noch nicht bezahlt haben, überweisen wir die Wohnbeihilfe direkt an die Hausverwaltung. Erst wenn es keinen Mietrückstand mehr gibt, bekommen Sie die Wohnbeihilfe direkt.

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 35/2013
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1027283