Zuschüsse für Investivprojekte im Bereich des Oö. Chancengleichheitsgesetzes Link zur Förderung

Private Rechtsträger können Zuschüsse zur Errichtung bzw. Sanierung von Einrichtungen im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes erhalten. Solche Einrichtungen sind u.a.:

  • Wohneinrichtungen
  • Werkstätten
  • Therapieräume

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 26 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027218