Integration und Migration - Förderungen und Subventionen Link zur Förderung

Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Projekten, Vereinen und Veranstaltungen (z.B. Informationsveranstaltungen, Sprachkurse, Beratungsstellen) im Bereich der Integration in Kärnten.

Zahlungen erfolgen nach Belegkontrolle und widmungsgemäßer Verwendung.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung - Allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln unter Zugrundelegung der Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung (insbesondere § 4 Referate) LGBl. Nr. 8/1999 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027200