Schülerheimförderung Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der laufende Aufwand von oö. Schüler- und Lehrlingsheimen.

Förderempfänger sind die Träger der Schüler-/Lehrlingsheime.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.01.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbestätigungen

Rechtsgrundlage

Allg. Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF und Richtlinien zur Förderung von Schülerheimen, Lehrlingsheimen und Internaten für den laufenden Betrieb
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027150