Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
BMBWF – BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
ESF
Die Bildungsmaßnahmen der Bildungsträger müssen erfolgreich akkreditiert worden sein, um förderbar zu sein.
Voraussetzungen Programmbereich Basisbildung/Grundkompetenzen:
i. Der förderungsfähige Gesamtrahmen je Bildungsmaßnahme beträgt min. 100 und max. 400 Unterrichtseinheiten;
ii. Der förderbare Kostensatz beträgt je Unterrichtseinheit zwischen EUR 100,-- und EUR 250,--, abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Lerneinheiten (Anzahl der eingesetzten Trainer, etc.);
iii. Die Größe der Lerngruppe darf 10 TeilnehmerInnen nicht übersteigen;
Voraussetzungen Programmbereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses:
i. Der maximal förderbare Gesamtrahmen beträgt 1.180 Unterrichtseinheiten;
ii. Förderbare Angebote dürfen ein Minimum von 1.000 Unterrichtseinheiten nicht unterschreiten;
iii. Der förderbare Kostensatz beträgt je Unterrichtseinheit zwischen EUR 100,-- und EUR 250,--, abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Lerneinheiten (Anzahl der eingesetzten Trainer, etc.);
iv. Für den Fall, dass der/die Teilnehmer/in die Bildungsmaßnahme abgebrochen hat oder zu den Prüfungen nicht angetreten ist, werden 80% des vollen vereinbarten Kostensatzes an den Bildungsträger ausbezahlt.
Die Förderung ist schriftlich zu beantragen.