Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
BMB und ESF
Die Bildungsmaßnahmen der Bildungsträger müssen erfolgreich akkreditiert worden sein, um förderbar zu sein.
Voraussetzungen Programmbereich Basisbildung/Grundkompetenzen:
i. Der förderfähige Gesamtrahmen je TeilnehmerIn und Maßnahme beträgt min. 100 und max. 400 Unterrichtseinheiten;
ii. Der förderbare Kostensatz beträgt je Unterrichtseinheit zwischen EUR 100,-- und EUR 200,--, abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Lerneinheiten (Anzahl der eingesetzten Trainer, etc.);
iii. Die Größe der Lerngruppe darf 10 TeilnehmerInnen nicht übersteigen;
iv. Angelaufene Kosten für TeilnehmerInnen, welche die Maßnahmen vorzeitig abbrechen, können bis zu einem Ausmaß von 40 Unterrichtseinheiten aliquot mit dem Fördergeber verrechnet werden.
Voraussetzungen Programmbereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses:
i. Der maximal förderbare Gesamtrahmen beträgt 1.180 Unterrichtseinheiten je TeilnehmerIn;
ii. Förderbare Angebote dürfen ein Minimum von 1.000 Unterrichtseinheiten nicht unterschreiten;
iii. Die volle Förderung erhält der Bildungsträger nur, wenn der/die TeilnehmerIn die Bildungsmaßnahme absolviert und zu den Prüfungen antritt.
iv. Für Teilnehmer/innen, die maximal 51.5% der Bildungsmaßnahme (das sind max. 608 Unterrichtseinheiten) benötigen, erhält der Bildungsträger einen aliquoten Anteil des im Fördervertrag festgelegten Kostenersatzes.
v. Für den Fall, dass der/die Teilnehmer/in die Bildungsmaßnahme abgebrochen hat oder zu den Prüfungen nicht angetreten ist, werden 80% des vollen vereinbarten Kostensatzes an den Bildungsträger ausbezahlt.
Die Förderung ist schriftlich zu beantragen.