Nachholen von Bildungsabschlüssen Link zur Förderung

Um erwachsenen Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren Integration zu fördern, wurde dieses Förderprogramm eingerichtet. Es können daraus Lehrgänge für Erwachsene in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses gefördert werden.

Bildungsträger, die akkreditierte Bildungsmaßnahmen anbieten, können Förderanträge stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Als Nachweis sind Teilnahme- und Kurskostenbestätigungen sowie Echtkostenabrechnung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF; Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021, BGBl. I Nr. 160/2017;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027135