Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung kopieren

Der FSW fördert für gehörlose Menschen die Dienste einer Gebärdensprachdolmetscherin bzw. eines Gebärdensprachdolmetschers. Die Förderung erfolgt zum Zwecke der sozialen Rehabilitation.

Gefördert werden gehörlose Menschen ab Vollendung des 15. Lebensjahres im privaten Bereich. Daneben gewährt der FSW auch Förderungen für die Dienste einer Gebärdensprachdolmetscherin bzw eines Gebärdensprachdolmetschers, um gehörlosen Menschen die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen (Kurse, Seminare, Universitäten und Fachhochschulen) nach der Schulpflicht zu ermöglichen und Dolmetschleistungen für soziale Rehabilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen; Liste über die förderwürdigen Dolmetschleistungen gemäß Punkt 12.2 der spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027119