Wohnen und Pflege - Hausgemeinschaft Link zur Förderung kopieren

Hausgemeinschaften sind stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, die nach einem speziellen Konzept geführt werden. Das Ziel von Hausgemeinschaften ist es, zusätzlich zu professioneller Pflege und Betreuung Alltagsnormalität und -strukturierung weitestgehend zu ermöglichen. Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen, Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine, überschaubare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orientiert sich an Tätigkeiten des Alltags wie zB. Kochen, Wäsche versorgen), die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (AlltagsbegleiterInnen). BewohnerInnen werden in die Aktivitäten auf Wunsch eingebunden und gestalten den Tagesablauf mit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für stationäre Pflege und Betreuung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027051