Hilfsmittel- und Konsumgüter für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung

Hilfsmittel sind bewegliche, körperliche Sachen, die speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert sind und die behinderungsbedingte Beeinträchtigungen ausgleichen helfen (§ 15 Abs. 1 CGW).

Förderungen für medizinische Hilfsmittel und für sonstige behinderungsbedingte Behelfe werden vom FSW nur subsidiär für soziale Rehabilitation gewährt. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können Güter des allgemeinen Gebrauchs (Konsumgüter) gefördert werden, wenn diese zum Ausgleich der konkreten behinderungsbedingten Benachteiligung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind. Die Förderung erfolgt sowohl für Hilfsmittel als auch für Konsumgüter in Form von Zuschüssen.

Es werden Kostenzuschüsse für Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle), Kostenzuschüsse für PKW-Adaptierungen (bis max. € 5.000,- brutto), Kostenzuschüsse für Blindenführhunde (bis max. € 15.000 brutto) und Kostenzuschüsse für Konsumgüter (bis max. € 5.000,- brutto) gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie der Wiener Behindertenhilfe inkl. Direktleistungen an Menschen mit Behinderung; Spezifische Förderrichtlinie für Pkw-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027044