Schule für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Link zur Förderung

Der FSW unterstützt gesondert den Schulbesuch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die nicht am Regelschulwesen (Integrationsklassen) teilnehmen können. Eine Förderung erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten einer durch den FSW anerkannten oder geförderten Einrichtung.

Die Privatperson hat den Geldanspruch, im Rahmen des verkürzten Zahlungsweges wird  das Geld direkt an die Einrichtung überwiesen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie Schule und Schulverlängerung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1026947