Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Von den FörderwerberInnnen sind Förderungsanträge einzureichen.
In den Anträgen sind insbesondere die Kosten der vorgesehenen Investition und die besonderen Gegebenheiten der Büchereien (Medienbestand, Öffnungszeiten etc.) anzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
Die geförderte Einrichtung muss mindestens 3 Jahre zweckgewidmet bleiben.
Antragstellung bis 30. Sept. für Förderungen dieses Jahres.