Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Gefördert werden notwendige Investitionen, damit Betriebe, die eine Tagesmütter- bzw. Tagesväterbetreuung errichten, die räumlichen und einrichtungsbezogenen Anforderungen erfüllen. Die Betriebe müssen sich darüber hinaus verpflichten, die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich i.d.g.F. einzuhalten. Nach getätigter Investition, Überprüfung und vollinhaltlicher Anerkennung erfolgt die Förderung nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mittel.
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden.
Darstellung der Notwendigkeit der Investition inkl. vollständiger Kostendarstellung mit den Einnahmen und Ausgaben.